1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen PQ-World GmbH, Kimbacher Str. 209, 64732 Bad König, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).
Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: PQ-World GmbH, Kimbacher Str. 209, 64732 Bad König, DE
Die vivenu GmbH, Völklinger Straße 33, 40221 Düsseldorf, Deutschland, gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.
2. Vertragsschluss
Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.
Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.
Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.
vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.
3. Ticket Form
Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).
Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.
Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.
Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).
4. Rechte und Pflichten
Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.
Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.
Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.
Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.
Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.
5. Weitergabe von Tickets
Tickets dürfen weitergegeben werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.
Sofern Tickets über die auf dieser Website zur Verfügung gestellte Wiederverkaufsfunktion weiterveräußert werden, gelten die folgenden Bedingungen:
Die Wiederverkaufsfunktion steht nur für Tickets zur Verfügung, die vom Veranstalter über die vivenu-Services ordnungsgemäß erworben wurden (sog. Sekundärmarkt). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Wiederverkaufsfunktion für einzelne Veranstaltungen, Ticketarten und -kategorien oder zu bestimmten Zeitpunkten einzuschränken oder auszuschließen, insbesondere aufgrund vertraglicher Vorgaben von Partnern (z.B. Künstlern, Spielstätten) oder behördlicher Auflagen. Es besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Weiterverkauf von Tickets.
Mit Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt erklärt der verkaufende Endkunde („Erstkäufer“) verbindlich, das Ticket an den Veranstalter zu dem ursprünglichen Ticketpreis (Nennwert) oder zu dem gemäß Ziff. 5.2.3 festgelegten Preis („Zweitmarktpreis“) zurückzugeben bzw. zu verkaufen, sobald ein anderer Endkunde („Zweitkäufer“) das Ticket erwirbt. Im Falle eines erfolgreichen Weiterverkaufs überträgt der Veranstalter das Ticket auf den Zweitkäufer. Das ursprünglich an den Erstkäufer ausgestellte Ticket wird storniert bzw. invalidiert, während ein neues Ticket für den Zweitkäufer erstellt wird.
Der Veranstalter kann für den Weiterverkauf von Tickets feste Preise oder eine Preisspanne vorgeben. Es können zusätzliche Gebühren für den Wiederverkauf anfallen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verkaufsreihenfolge von direkt vom Veranstalter angebotenen Tickets und über die Wiederverkaufsfunktion angebotene Tickets („Sekundärmarkttickets“) zu steuern. Insbesondere können zuerst noch verfügbare Tickets verkauft werden, bevor Sekundärmarkttickets zum Verkauf angeboten werden. Sofern mehrere Sekundärmarkttickets für denselben Bereich oder dieselbe Kategorie (z.B. in Stehblöcken) verfügbar sind, erfolgt die Auswahl der zum Verkauf stehenden Sekundärmarkttickets nach einem vom Veranstalter festgelegten, nicht-diskriminierenden Faktor, der u.a. den Zeitpunkt des Einstellens in den Sekundärmarkt berücksichtigt.
Der Kunde wird über den Status des zum Wiederverkauf angebotenen Tickets per E-Mail informiert. Insbesondere erhält der Erstkäufer nach erfolgreichem Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt eine Bestätigung per E-Mail. Der Erstkäufer kann das Ticket jederzeit und solange aus dem Sekundärmarkt entfernen, bis sich das Ticket im Warenkorb eines Zweitkäufers befindet. Sollte ein zum Weiterverkauf angebotenes Ticket nicht verkauft werden (z.B. wegen Ablaufs der Veranstaltung, Stornierung), erhält der Erstkäufer eine entsprechende Mitteilung.
Nach erfolgreichem Weiterverkauf zahlt der Veranstalter dem Erstkäufer den Zweitmarktpreis zuzüglich etwaiger Gebühren. Die Auszahlung erfolgt gemäß vereinbarter Zahlungsmethode.
Ein über die Wiederverkaufsfunktion erworbenes Ticket kann vom Zweitkäufer gemäß der Regelungen dieser Ziff. 5 über die Wiederverkaufsfunktion erneut zum Weiterverkauf angeboten werden. Es gelten insofern die Voraussetzungen und Bedingungen wie für den Erstkäufer.
6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets
Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung
Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung
Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.
Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.
Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.
8. Schlussbestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.
Es findet das Recht am Sitz des Veranstalters unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Sofern der Endkunde Verbraucher im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ist, bleiben die gesetzlich zwingenden Vorschriften (insbesondere des Verbraucherschutzes) unberührt.
Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu der Sitz von vivenu.
Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:
Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters
Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Sound of the Forest Festivals
1.Veranstalter
Sound of the Forest e.V.
Kimbacher Str. 209
64732 Bad König
Tel: 06063-5779915
Fax: 06063-577279
E-Mail:
info@sound-of-the-forest.de
Vorstand: F. Krings
Vereinsregister: Darmstadt VR 82604
2. Geltung der AGB; Ticket Weiterverkaufsverbot
2.1. Das „Sound of the Forest Festival“ findet am Marbach-Stausee, 64743 Beerfelden, am Jugendzeltplatz Meisengrund statt. Das Festivalgelände umfasst sämtliche Flächen zu denen nur Zutritt mit gültigem Festivalticket gewährt wird. Dazu gehören insbesondere die bespielten Flächen, weiter bezeichnet als Infield (Gelände vor Haupt- und Nebenbühnen), sämtliche mit Bauzaun umgebene Flächen, die Campinggelände sowie der Durchgang vom Campinggelände zum Infield, die Zuwegungen ab Einlass, die Shuttlebusse, sämtliche ausgewiesenen Parkflächen inkl. P + R Parkflächen und Vorplätze. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB gelten auf dem gesamten Festivalgelände.
2.2. Diese AGB gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalter, dem Sound of the Forest e.V. („Veranstalter“).
2.3. Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Gewerblich ist jeder Weiterverkauf zu einem höheren Preis als dem offiziellen Preis des Veranstalters zzgl. bzw. inkl. Vorverkaufsgebühr. Zu beachten sind hierzu auch die AGBs der Vorverkaufsstellen.
2.4. Vor den Hauptbühnen des Festivalgeländes ist ausreichend Platz für alle Besucher und Inhaber einer gültigen Eintrittskarte. Es versteht sich aber von selbst, dass die räumliche Kapazität vor den Nebenbühnen begrenzt ist und der Veranstalter den Zugang zu den Nebenbühnen sperren kann, wenn die Kapazität erschöpft ist. Rechtzeitiges Erscheinen wird daher dringend empfohlen. Den Weisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstpersonals ist Folge zu leisten.
3. Anreise; Parken; Campen
3.1. Die Anreise zu dem Festival erfolgt mittels Individualverkehrs. Ab den P + R Parkplätzen in Michelstadt und Beerfelden verkehren Shuttlebusse im Pendelverkehr. Das Festivalticket berechtigt nicht zum Aufstellen eines Zeltes, jedoch zum Übernachten in einem Zelt mit bis zu 2 weiteren Personen. Pro Zelt muss ein extra Campingticket erworben werden, welches sichtbar außen am Zelt angebracht werden muss. Mit dem Erwerb eines Campingtickets, wird ein Müllpfand im Wert von 15 Euro erworben.
3.2. Anreisende mit eigenem PKW dürfen diesen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen im Umkreis des Festivalgeländes abstellen. Parken ist zum Teil gebührenpflichtig. Parken ist auf dem gesamten Festivalgelände nur in den ausgewiesenen Parkzonen erlaubt. Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt. Auf dem gesamten Festivalgelände und den Parkflächen gilt die StVO.
3.3. Der Veranstalter informiert ausführlich über Anreise, Campingbeginn, Ausweichmöglichkeiten etc. im Internet unter www.sound-of-the-forest.de/info
4. Einlass; Einlasskontrolle
4.1. Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Festivalbändchen am Handgelenk möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen, welche bei Einlass auf das Festivalgelände gegen das Bändchen eingetauscht wird. Für Camper ist zudem pro Zelt ein Campingticket vorzuzeigen. Besuchern, die das Festivalgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn diese ein verschlossenes, unversehrtes Festivalbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder versehrte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit. Für Kinder bis einschl. 14 Jahre ist der Eintritt auf das Gelände frei.
4.2. Beim Zutritt zum Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden. Der Ordnungsdienst ist angewiesen beim Betreten des Festivalgeländes an allen Einlassstellen Campingbedarf und Taschen zu kontrollieren. Am Übergang von Campingbereich zu Infield wird eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei allen Besuchern vorgenommen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
4.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 5, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder er eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung kommuniziert. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen inkl. der Campingberechtigung ihre Gültigkeit. Der Eintrittspreis und das Campingticket werden nicht erstattet.
5. Verbotene Gegenstände
5.1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten;
5.1.1. branntweinhaltige Getränke und/ oder mehr als 4 Liter Bier, Apfelwein, Wein, Sekt pro Person, Glasflaschen jeder Art, Tiere/ Haustiere, Waffen oder waffenähnliche Gegenstände (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Shirts von rechten Bands, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche oder sperrige Gegenstände (z. B. Leitern, Klappstühle) jeglicher Art.
5.1.2. ohne vorherige schriftliche Genehmigung verboten sind: Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.
5.2. Im Infield sind zudem nicht erlaubt;
Jegliche Form von Glasbehälter (auch Parfümflaschen), Camelbags, Kanister, Plastikflaschen, PET-Flaschen, Trinkhörner, Dosen (auch Haarspray, Deo etc.), CS-Gas, Pfefferspray, Nietenarm und -halsbänder mit hochstehenden oder angespitzten Nieten, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel und/ oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse.
5.3. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
6. Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen
6.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gilt die Haus- bzw. Festivalgeländeordnung sowie die Park- und Campingordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände,
6.1.1. verbotene Gegenstände (Ziff. 5) mitzuführen.
6.1.2. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,
6.1.3. Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
6.1.4. auf die Bühne, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern
6.1.5. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
6.1.6. bauliche Anlagen, Wände, Gegenstände etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,
6.1.7. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produktes, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt.
6.1.8. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind.
6.2. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.
6.3. Besucher, welche gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 4.3, 5 und 6.1, 6.2 verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher auf der Veranstaltung eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
6.4. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher des Veranstaltungsortes, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen sowie ein vorhandenes Campingticket ihre Gültigkeit. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGBs verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
7. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen
7.1. Wird die Veranstaltung abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr (10 %) sowie ohne Porto und Versandkosten.
7.2. Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall sowie bei Abbruch und Absage im Vorfeld der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
7.3. Ein Festivalticket berechtigt zum Besuch einer Vielzahl von Konzerten und Begleitveranstaltungen auf dem Festivalgelände. Im Fall von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf www.sound-of-the-forest.de bekannt geben.
8. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
Dem Besucher ist bewusst, dass bei der Veranstaltung, insbesondere vor den Bühnen, eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
9. Jugendschutz
Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
9.1. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).
9.2. Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren, d.h. unter 18 Jahren, haben Zutritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person und dürfen sich nach 00:00 Uhr nur noch auf dem Campinggelände und auf der Afterparty und nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person aufhalten. Entsprechende Einschränkungen bestehen für alle Kinder und Jugendlichen. Zur Teilnahmeerlaubnis hier klicken
9.3. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.
10. Haftungsbeschränkung
10.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.
10.3. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachgegenstände. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände erfolgt auf eigene Gefahr.
11. Recht am eigenen Bild
Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht abschließend zur Berichterstattung und zur Bewerbung der Veranstaltung, aller sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters sowie seiner verbundenen Firmen und zur Sponsorenakquise.
12. Anwendbares Recht; Sonstiges
12.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
12.2. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Dies wird auf der Seite www.sound-of-the-forest.de/agb bekanntgegeben.
Odenwald, Mai 2024
